Wie Sie vielleicht schon von ihrer Bank erfahren haben, gelten ab dem 20. November 2016 neue SEPA-Datenformate für Überweisungen und Lastschriften in Deutschland. Offiziell gilt ab diesem Zeitpunkt das Pain Format 008.001.02 als das aktuelle Format für Lastschriften, die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt den Banken allerdings das Format 008.003.02 bis zum nächsten Schemawechsel parallel weiter zu nutzen, um Ihnen als Anbieter genügend Zeit zum Wechseln einzuräumen.
In diesem Beitrag möchten wir Sie als Nutzer unseres WHMCS SEPA Lastschrift Moduls etwas über die Änderungen informieren.
Was genau bedeutet dies nun für Sie als Nutzer unseres WHMCS Moduls für Sepa Lastschriften?
Sofern Ihre Bank der Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft nachkommt und weiterhin das Format 008.003.02 akzeptiert, hat dies keinerlei Auswirkungen auf Sie, da unser Modul dieses Format bereits unterstützt. Sollte Ihre Bank alle alten Formate zum 19.11.2016 abschalten oder Sie gerne das neue Format verwenden möchten, ist hierfür ein Update des Moduls nötig welches wir aber rechtzeitig veröffentlichen werden.
Was ändert sich beim Format 008.001.02?
Zum einen fällt CORE1 weg, wodurch nun auch CORE durch verkürzte Vorlaufzeiten profitieren kann. Da unser SEPA Modul nur CORE unterstützt, ändert sich hier technisch gesehen nichts, Sie können halt die Vorlaufzeiten gemäß Ihren Bankbestimmungen anpassen, da CORE dann in der Regel nur noch 1 Tag Vorlaufzeit benötigt.
Eine weitere Änderung besteht in den Lastschriftsequenzen. Bisher musste eine erstmalige Lastschrift entsprechend gekennzeichnet werden. Dies ändert sich nun insofern das man auch eine erstmalige Lastschrift als wiederkehrend kennzeichnen kann und dies auch bei Mandatsänderungen.
Auch in der Mandatsreferenz gibt es eine Neuerung, die aber von unserem Modul nicht aufgefasst wird und damit auch der Empfehlung der deutschen Kreditwirtschaft nachkommt. Im neuen Pain Format ist es erlaubt das eine Mandatsreferenz auch Leerzeichen beinhaltet.
Eine letzte Änderung betrifft die Kennzeichnung von Mandatsänderungen. Hier war eine Änderung aber auch abzusehen, da seit dem 01.02.2016 das IBAN-only Verfahren gilt und man evtl. keine BIC mehr als Identifizierung der Änderung hat. Unterschied man bisher zwischen Änderungen bei derselben Bank und einem Bankwechsel (was durch den Wegfall der BIC erschwert wurde), wird dieses Verfahren nun vereinfacht.
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